Forum > Hilfe > Hilfe bei Kleingewerbe - Jahresumsatz / Gewinn




 
die-Zimtschnecke

Hallo ,
ich habe hier schon stundenlang gesucht und auch gegoogelt aber irgendwie nicht das richtige gefunden .Vielleicht kann mir ja einer von euch helfen - ich weiss :-) keine Rechtsauskunft und so ...
Hier meine Frage :
Ich habe zum 01.11 mein Kleingewerbe angemeldet , mit Kalenderjahr = Geschäftsjahr .
Wie sieht das jetzt mit meinem Jahresumsatz aus ?
Darf ich theoretisch im November und Dezember den Jahresumsatz machen oder nur den entsprechenden Monatsumsatz ? Habe beim Finanzamt den vorraussichtlichen Umsatz im Monat mit max. 200,- € angegeben .
Ich habe einen größeren Auftrag in Aussicht der den Monatsumsatz von Nov. / Dez. übersteigen würde . Darf ich den ohne Probleme ausführen oder kommen dann Steuern auf mich zu ?
Bis jetzt hab ich nur eine Anfrage - könnte den Auftrag auch ins neue Jahr schieben .
Hoffe auf eure Hilfe .
LG
Anja

die-Zimtschnecke 17.11.2009 09:13


 
Allerliebstes

Zuständiges Finanzamt anrufen und nachfragen. Dann hast du eine verbindliche Aussage und keine schwammigen Vermutungen. ;)

LG Fine

Allerliebstes 17.11.2009 09:35


 
kreatextil

So wie ich das verstehe, möchte das Finanzamt vorab eine Umsatzschätzung haben, damit zu erkennen ist, ob Du die Kleinunternehmerregelung überhaupt in Anspruch nehmen darfst.
Momentan darf man als Kleinunternehmer wohl einen Jahresumsatz von 17.500 EUR nicht überschreiten.
Da Dein Gewerbe in diesem Jahr nur zwei Monate läuft, gilt dort sicher nur der anteilige Betrag (17.500 : 12 x 2), also ca. 2.916 EUR. Wenn Dein Gesamt-Umsatz für dieses Jahr diesen Betrag nicht überschreitet, sollte es nach meiner persönlichen Auffassung keine Probleme geben.

Aber wie Du schon richtig sagtest: Dies ist keine Rechtsauskunft.

kreatextil 17.11.2009 09:39


 
BuechtersKotten

weiß ja nicht, woher du deine Informationen zur Widerrufsbelehrung hast, jedoch solltest du deine WRB dringend überarbeiten.
die gesamte erste Passage ist abmahngefährdet

BuechtersKotten 17.11.2009 11:24


 
elasperlenshop

Hallo Anja,
die Einkommenssteuer hat sowieso nichts mit der 17500 € Grenze zu tun. Das verwechseln viele. Du kannst Dich unter dieser Grenze davon befreien lassen, dass Du keine Umsatzsteuer abführen must. Einkommenssteuer musst Du schon ab 700/800 € (so in etwa liegt die Freigrenze) Gewinn zahlen. (wenn Du oder Dein Ehemann z.B. Einnahmen aus einer beschäftigung haben)
Sind die Einnahmen aus dieser Tätigkeit Deine einzigen Einnahmen liegt die Grenze höher, aber bei weitem nicht bei 17.500 €.
Gruss
Michaela

elasperlenshop 17.11.2009 15:28


 
kreatextil

Stimmt, die Einkommensteuer hat mir der Kleinunternehmer-Regelung nichts zu tun.
Da habe ich vorhin die Frage falsch gelesen oder eher falsch verstanden.

kreatextil 17.11.2009 15:43


 
Hasenfratze

Appropo Ehemann... gegebenenfalls Krankenkasse bedenken.

Hasenfratze 17.11.2009 17:37


 
maoma

Sind es nicht eher 7500 € Jahresumsatz für die Kleinunternehmerregelung ?

maoma 17.11.2009 18:13


 
hausfrau-und-mutter

@maoma
nein, ich habe auch nur den hohen Betrag gehört.
Gruß Heidi

hausfrau-und-mutter 17.11.2009 18:19


 
kuscheltier-manufaktur

Jahresumsatz sind 7500 Euro.
Aber für die Familienversicherung darf man nur 360,00 Euro im Monat Einnahmen haben - darunter zählen alle Einnahmen als Ehefrau - Job, Kleingewerbe, Mieteinnahmen, Zinsen ....
Liegt man über 360,00 Euro monatlich, dann muß man selbst bei der Krankenkasse versichert sein.
(keine Rechtsberatung)
LG Bärbel

kuscheltier-manufaktur 17.11.2009 20:50


 
kuscheltier-manufaktur

Jahresumsatz sind 17500 Euro für Kleingewerbe - Achtung: Es handelt sich um Umsatz und nicht um Gewinn - also alle Einnahmen.

Aber für die Familienversicherung darf man nur 360,00 Euro im Monat Einnahmen haben - darunter zählen alle Einnahmen als Ehefrau - Job, Kleingewerbe, Mieteinnahmen, Zinsen ....
Liegt man über 360,00 Euro monatlich, dann muß man selbst bei der Krankenkasse versichert sein.
(keine Rechtsberatung)
LG Bärbel

kuscheltier-manufaktur 17.11.2009 20:51


 
kuscheltier-manufaktur

Ich wünschte eine Editierfunktion - der erste Beitrag ist falsch bezüglich der Summe. Konnte ich nicht mehr stopppen - sorry -

kuscheltier-manufaktur 17.11.2009 20:51


 
Nasteba

Soweit ich weiß, kann man in der Familienversicherung 360.- € Gewinn machen. Was einen wesentlichen Unterschied zu Umsatz oder Einnahmen macht. Aber auf jeden Fall da anrufen...
LG Nadine

Nasteba 17.11.2009 22:16


 
Nedra

richtig - Gewinn! ( auhc keine Rechtsberatung ) Man kann diese Auskunft aber googeln bzw. bei der Krankenkasse erfahren.

Nedra 18.11.2009 01:38


 
regenbogenperle

Also wenn es um Steuern geht ist doch immer noch die Einkommen-Überschuss-Rechnung ausschlag gebend, oder nicht?? -weil ja der Gewinn versteuert wird, und das nicht nur mit Mehrwertsteuer, sondern auch mit Einkommensteuer.
Deshalb würde ich darauf achten die zwei Monate nicht unbedingt mit eimen großen Plus abzuschließen.
Man kann auch die Materialien die man von privat mit ins Geschäft einbringt einmalig als Inventurwert geltend machen, bei mir war das zumindest kein Problem als ich angefangen hab, und ich hatte schon viel Geld investiert bevor ich ein Gewerbe angemeldet hab.

Die Kleinunternehmer-Regelung hat mit dem ganzen überhaupt nichts zu tun.
Im Zweifelsfall gibt es in vielen Städten Service-Centren vom Finanzamt, da beantworten die alle Fragen.

Ist meine Erfahrung und natürlich keine Rechtsberatung.

viele Grüße
Sandra

regenbogenperle 18.11.2009 21:02






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