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Totti-Nr1

ich brauche eure HILFE. Habe jetzt über 10 Bestellungen gehabt, bin privater Verkäufer, nun lese ich in meinem dawanda-Info Kasten, schon über 10 Bestellungen, aber als privat angemeldet. Sollte einen Anwalt fragen, damit ich keine Abmahnung riskiere.

Hat das schon mal jemand von euch gehabt? Was habt ihr gemacht? Muß man sich sofort nach 10 Verkäufen als gewerblich anmelden, das kann doch nicht sein, oder? Habe mal so durch gesehen, hier sind doch auch private Verkäufer die schon wesentlich mehr verkauft haben?!?!
Hatte mich eigentlich gefreut, dass das mit dem verkaufen ganz gut funktioniert, doch nun......

Totti-Nr1 01.11.2009 10:31

 
Hasenfratze

Zu diesem Thema gibt es viele threads im Forum. Vielleicht magst Du Dich hier mal reinlesen
http://de.dawanda.com/topic/7/268577
Liebe Grüße, Silvia

Hasenfratze 01.11.2009 10:33

 
cath-fach

Es gibt keine privaten Verkäufer, das geht nur wenn man zB wie bei Ebay seine alten Sachen verkauft.
Bei Dawanda stellst du aber her um zu Verkaufen, damit ist es ab dem ersten Artikel gewerblich.

cath-fach 01.11.2009 10:35

 
meinemein

Wenn es gut funktioniert mit dem Verkaufen, wo ist dann das Problem sich einen Gewerbeschein zu holen und ein paar Fragebögen für´s Finanzamt und die zuständige Kammer auszufüllen?

LG Nine

meinemein 01.11.2009 10:39

 
Totti-Nr1

Ja Danke, habe grad mal kurz reingeschaut. Du hast Recht, man findet hier KEINEN Hinweis darauf, das es besser wäre ein Gewerbe anzumelden. Noch ´ne ganz blöde Frage, wie macht man das, und was kostet sowas, habe da echt null Ahnung, sorry. LG.

Totti-Nr1 01.11.2009 10:40

 
cath-fach

Bei uns wird das im Bürgeramt gemacht aber manchmal ist das auch woanders. Aber wenn du im Bürgeramt nachfragst sagen die dir wo du hin musst.
Kostet ca 20€ - 25€.

cath-fach 01.11.2009 10:48

 
Totti-Nr1

Danke, Danke, oh Mann, bin ich blauäugig, schäm mich direkt.

Totti-Nr1 01.11.2009 10:50

 
cath-fach

Das ist aber erst der Anfang.
Danach kommt noch ein Erhebungsbogen vom Finanzamt, den musst du ausfüllen und zurückschicken.
Buchhaltung gehört natürlich auch dazu.
Du solltest dich besser mal mit deinem Steuerberater darüber unterhalten, der kann dir das alles sehr viel besser erläutern.

cath-fach 01.11.2009 10:51

 
cath-fach

Ist kein Wunder, im Internet sieht es oft so aus als dürfte man privat verkaufen weil es so viele machen, aber erlaubt ist das nicht.

cath-fach 01.11.2009 10:54

 
LilyTiger

und...ich sage es nochmal: den Vermieter (falls vorhanden) fragen, ob du ein Gewerbe von der Wohnung aus ausüben darfst. Es ist nämlich definitiv nicht überall erlaubt!

LilyTiger 01.11.2009 10:54

 
Nedra

@totti-Nr1 : Mach Dir keine Sorgen - Du kannst Deine Gewerbe 3 Monate rückwirkend anmelden, das deckt ja dann auch deine bisherigen Verkäufe ab. Beim Kleingewerbe musst Du auch gar keine Buchhaltung machen, sondern nur eine Gewinn- und Verlustrechnung. ( Einnahmen und Ausgaben gegenüberstellen - natürlich Belege sammeln ) Hier kannst Du Dich anmelden, ist in den Grundfunktionen kostenlos und finde ich ganz informativ:
http://www.kleinunternehmerportal.de/home/
Und an die Verpackungsverordnung denken.

Nedra 01.11.2009 11:05

 
Totti-Nr1

meine Güte, in was einer Welt leben wir.... Danke euch allen recht herzlich. @ cath-fach, wie wahr,wie wahr. Dann werde ich mich jetzt orgen drum kümmern, dass ich ganz gesetzlich meine Hundekekse verkaufen darf:)

Totti-Nr1 01.11.2009 11:08

 
cath-fach

@Nedra: Die Gewinn- Verlußtrechnung ist vereinfachte Buchhaltung.

cath-fach 01.11.2009 11:09

 
Nedra

Ja, ich weiß @cath-fach - aber es reicht Belege zu sammeln und die Aufträge aufzulisten. Vor dem Wort "Buchhaltung" hat man ja Respekt ...
;-)

Nedra 01.11.2009 11:38

 
Bellythecat

Oh, aber gibt es da für die Hundekekse nicht auch besondere Auflagen, die erfüllt werden müssen? Wie bei anderen Lebensmitteln auch? Ich habe noch so schwach in Erinnerung, daß ich mal darüber einen TV Bericht gesehen habe, der sowas auch machte und sich vorher nicht erkundigt hatte.

Bellythecat 01.11.2009 11:43

 
der_naehbaer

ich denke, hundekekse sind lebensmittel wie alles andere auch, oder? war da nicht was mit einem frikadellenschein? ich würd auch lieber nochmal fragen.. sicher ist sicher..

aber den hinweis von DW nach dem 10 verkauf find ich super, so wird jeder informiert und kann nicht sagen, wußte ich nicht.

der_naehbaer 01.11.2009 11:50

 
Silwarin

Sobald die Produktion über den Eigenbedarf hinaus geht, solltest Du DIch unbedingt mit der Futtermittelhygiene-Verordnung auseinandersetzen! Da gibts ne Menge Vorschriften, fängt schon bei der Kennzeichnung der Inhaltstoffe an, wie oder wo Du produzierst, die Lagerung, Deine Lieferanten, Rückstellmuster, etc, etc....
Man kann in Paragraphen-Deutschland nicht einfach so Kekse verkaufen. Man muss sich auch registrieren lassen, bestimmte Nachweise vorbringen, vielleicht gibts für Kleinunternehmer auch andere Richtlinien, aber da würd ich mich an Deiner Stelle ganz genau informieren.
Liebe Grüße
Sabine

Silwarin 01.11.2009 11:58

 
indianernaduah

Hallo,
also ich find es sehr gut von DaWanda, daß man jetzt einen Hinweis bekommt, daß es ab zehn Artikeln kein Privatverkauf mehr ist. Viele eröffnen hier einfach einen Shop, weil ein Privatverkauf möglich ist. Ich war auch so blauäugig. Hab dann aber in einem anderen Thread eins auf´s Dach gekriegt ;-).
Mein Shop ist vorübergehend abgemeldet. Gewerbeschein ist beantragt. Dann sieht man weiter.

indianernaduah 01.11.2009 11:59

 
Totti-Nr1

und nochmals Danke, euch allen. Also ein "Gesundheits-Zeugnis", mittlerweile ist ja nur eine Belehrung, die habe ich.

Totti-Nr1 01.11.2009 12:33

 
Bellythecat

Aber es geht auch um die Herstellungsräume usw. wie oben schon geschrieben, erkundige dich da wirklich nochmal ganz genau, nicht daß es womöglich sonst noch Ärger gibt, den man hätte vermeiden können

Bellythecat 01.11.2009 12:50




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