Forum > Hilfe > DaWanda AGB
Naehzimmer 18.01.2008 23:18Nachdem das nun schon in einigen Threads mal am Rande angesprochen wurde, möchte ich doch mal ganz direkt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von DaWanda ansprechen.
Ist es denn tatsächlich so (zulässig), dass die jeweils neuen und veränderten AGB einfach durch die Nutzung von DaWanda anerkannt werden, so wie es hier steht:
Mit der Nutzung von DaWanda.com akzeptieren Sie die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB”) und schließen mit DaWanda einen Vertrag über die Nutzung der DaWanda-Website.Ich war immer der Meinung, dass man AGB immer ausdrücklich zustimmen muss.
Momentan steht da ja nun wirklich nix dramatisches drin, aber ich möchte einfach gerne wissen, ob da prinzipiell täglich neue Regeln in die AGB aufgenommen werden können, die dann von mir durchs Einloggen akzeptiert werden.
Da steht unter anderem:
Die Nutzung der Foren ist nur für registrierte Mitglieder von DaWanda.com möglich.Das stimmt doch gar nicht, oder? Ist es nicht so, dass jeder unangemeldete Interessent auch im Forum lesen kann? Oder bedeutet "Nutzung" in diesem Fall "Artikel verfassen"?
Und weil ich ein dummes kleines Mädchen bin gibts hier noch ganze zwei Passagen, die ich gar nicht verstehe:
Nummer 1: 3. Sie dürfen keine Artikel einstellen, die DaWanda durch Begleichung der Gebühren, bestehendes Recht oder diese AGB verletzen machen.
Nummer 2: 4. Damit wir nicht-personenbezogene Informationen von Ihnen in Medien, verwenden können, erteilen Sie uns ein nicht-exklusives, weltweites, unwiderrufliches, gebührenfreies und sublizensierbares Recht über das Copyright, die Handelsmarke und die Datenbankrechte in Ihren Informationen ausschließlich zu diesem Zweck. Diese nicht-personenbezogenen Informationen werden dabei nur im Rahmen unserer Datenschutzerklärung verwendet.
Steht meine Nummer 2 (also der letzte Teil) nicht völlig quer zu dieser Passage: 2. DaWanda haftet nicht für fremde Inhalte, sondern allein der Anbieter. DaWanda macht sich fremden Inhalten auch nicht zu Eigen.
Ja was nun? Darf DaWanda meine Daten, meine Bildern und meine Marke weltweit nutzen oder macht man sich fremde Inhalte nicht zu Eigen? Ich kapiers wirklich nicht.
Ich bin ja normalerweise nicht so der Typ, der sich durch fremde AGB kämpft, aber wenn sie sich ständig ändern (war doch schon mehrmals, oder?), verliert man halt schon den Überblick.
Mit großer Hoffnung auf Hilfe
Kathrin
DuEngel-ART 18.01.2008 23:41Kathrin, dafür braucht es, glaube ich, schon einen spezialisierten Rechtsanwalt. Mit gesundem Menschenverstand kommt man da wohl nicht wirklich weiter. So weit mir bekannt, müsste man über eine Änderung der AGB informiert werden und dann zustimmen, bei jeder Änderung erneut. Da ich bislang über keine Änderung informiert worden bin, gelten für mich (meiner Ansicht nach) nur die AGB, denen ich am Tag meines Vertragsabschlusses mit DaWanda zugestimmt habe.
Und mit den 'nicht-personenbezogenen Informationen' stellt sich ein ganz wichtiges Problem. Wir lassen das momentan prüfen. Nicht jeder hat ja z.B. seine Produktfotos selbst gemacht, manchmal liegt das Copyright dann ja auch bei jemand anderem und in diesem Fall würde es sich um eine sog. 'Copyrightverletzung Dritter' handeln. Ist ein ganz heißes Eisen. Aber vielleicht gibt es ja hier irgendwo einen Fachanwalt für Vertragsrecht???
Naehzimmer 19.01.2008 00:39Ihr lasst das schon vom Anwalt prüfen? Oje, mir ziehts den Magen zusammen.
Da steht übrigens "Stand: 2. Dezember 2006". Aber die wurden doch in den letzten dreizehn Monaten geändert.
pelegrinus 19.01.2008 00:43...oooooh, sehr interessant....das sind nicht die AGBs, denen ich im Oktober 2006 zugestimmt habe, und seither wurde ich über eine Änderung nicht informiert...das mit der Erteilung der Rechte an meinen Urheberschaften stimmt mich extrem misslaunig, so etwas habe ich noch nie in dreissig Jahren zugestimmt oder unterschrieben.....Nachtigall ick hör' dir trapsen... da hoffe ich auf weitere Informationen von Britta...das wäre ja hochinteressant, wenn nun irgendwo etwas auftaucht, an dem ich die Urheberrechte beanspruche........!
Shileah 19.01.2008 02:58Mh... ich hab jahrelang in dem Bereich gearbeitet *schauder* und das meiste verdrängt^^ aber zumindest die Passage mit dem Urheberrecht verstehe ich so, dass sie sich einfach die Möglichkeit offen halten, mit den hier eingestellten Produkten für sich zu werben - aber eben nicht exklusiv, d.h. dass der Anbieter sein Urheberrecht halt behält.
Der Satz von 1.3 macht nicht komplett Sinn. Soll aber halt wohl heißen, dass man zB keine illegalen Dinge einstellen darf. Der Teil mit den Gebühren ist in sich aber sinnlos, weil kein wirklicher Satz.
Der Teil mit dem "nicht zueigen machen" ist vor allem für Links interessant, da gabs ja einige böse (und dumme) Urteile seitens der deutschen Rechtsprechung, dass Linksetzer auch für die verlinkten Seiten haftbar gemacht wurden, wenn da rechtswidrige Inhalte bei sind. Da ja auch einige Leute Links in ihren Profilen haben, wäre Dawanda dumm, wenn sie diese Passage nicht in ihren AGB hätten. Vereinfacht gesagt: Wer hier was einstellt oder was verlinkt, was rechtswidrig ist, ist selbst dran schuld und Dawanda kann da nix für, wenn das jemand Dritten stört. Kann auch interessant sein bei Markenrechtsverletzungen von Dawanda-Mitgliedern (beispielsweise indem jemand bestehende Marken für seine eigenen Artikel verwendet - meinetwegen jemand macht ein Hemdchen für Kinder mit einer braun-schwarz gestreiften Nachziehente drauf und nennt es "Janosch-T-Shirt". Das würden diejenigen, die die Rechte für die Janosch-Sachen haben, wahrscheinlich nicht so lustig finden).
Was die Zustimmung zu AGB angeht - ja, eigentlich müsste man explizit darauf hingewiesen werden, dass sich die AGB geändert haben, am sichersten mit einem separaten Schreiben/Mail. Machen aber die wenigsten Online-Unternehmen, sondern sie verlassen sich drauf, dass man selbst die AGB prüft. Sobald man dann nach Änderung der AGB das Portal wieder nutzt, stimmt man durch die Begehung einer "konkludenten Handlung" den geänderten AGB zu (konkludente Handlung - man handelt eindeutig - würde man den AGB nicht zustimmen, würde man das Portal nicht weiter nutzen).
Das hab ich aus meinen Erinnerungen zusammengekramt. Ist natürlich _keine_ gültige Rechtsberatung und soll es auch nicht sein.
Gato 19.01.2008 06:57Hallo,
bei eBay (hier oft beschimpft und durch den Kakao gezogen) bekommt man immer eine Mail über die Änderungen in den AGB. Da die geänderten Teile farbig hervorgehoben sind, kann man sich auch schnell und gezielt auf den neuesten Stand bringen.
"Sobald man dann nach Änderung der AGB das Portal wieder nutzt, stimmt man durch die Begehung einer "konkludenten Handlung" den geänderten AGB zu (konkludente Handlung - man handelt eindeutig - würde man den AGB nicht zustimmen, würde man das Portal nicht weiter nutzen)."
Wie blöd ist das denn??? Da wir hier nie informiert werden, müßte ich ja täglich vor dem einloggen die AGB lesen. Das kann man doch nicht ernsthaft verlangen. Gibt es da keine Informationspflicht. Ich hann doch auch nicht einfach einen Vertrag ändern ohne meine Vertragspartne zu informieren und die Änderung dann für geltendes Recht halten.
LG
Gabriele
Naehzimmer 19.01.2008 09:03Hallo,
ich freu mich riesig, dass wir hier anscheinend auch jemanden unter uns haben, der sich ein bißchen auskennt (wenngleich ich in diesen Jahren der Erfahrungssammlung nicht mit dir hätte tauschen wollen ;-)).
"dass sie sich einfach die Möglichkeit offen halten, mit den hier eingestellten Produkten für sich zu werben - aber eben nicht exklusiv, d.h. dass der Anbieter sein Urheberrecht halt behält."
Das finde ich an sich auch in Ordnung. Mir missfällt nur das "unwiderruflich". Hier gibts so viele kleine Anbieter - was wenn einer von Ihnen eines Tages die Exklusivrechte (beispielsweise für die Vermarktung außerhalb Europas) abtreten/verkaufen möchte? Oder bedeutet "unwiderruflich nur im Rahmen des Vertragsverhältnisses" und wäre damit auch dieser Punkt kündbar?"Machen aber die wenigsten Online-Unternehmen, sondern sie verlassen sich drauf, dass man selbst die AGB prüft." Meine ganz naive Frage: Dürfen sie das denn? Letzlich müsste DaWanda doch irgendwie nachweisen, dass ich überhaupt von den neuen AGB wusste, oder? Wie Gabriele schon sage, man müsste ja täglich vor dem Einloggen die AGB checken.
Ich kenne das noch aus meiner Bankzeit. Da werden bei Veränderung der AGB natürlich auch nicht alle Kunden herzitiert um Ihre drei Kreuze unter die neuen AGB zu setzen, dennoch werden Sie schriftlich (das erfolgt meist über die Infofelder auf den Kontoauszügen) über die Änderung informiert, so dass sie wissen: Bei der nächsten aktiv veranlassten Transaktion stimme ich zu.
Ich verlasse mich ein bißchen darauf, dass in Deutschland ja alles so geregelt ist, dass keinem Verbraucher richtig was passieren kann. Allerdings bin ich kein Endverbraucher, sondern Gewerbetreibende - unter Kaufleuten sind ja die wildesten Dinge vereinbar (sagt man das so?)
Liebe Grüße
Kathrin
pelegrinus 19.01.2008 10:40DANKE für alle kompetenten Beiträge hier....und bleibt bitte am Thema dran, das ist ja nicht so ganz unwichtig, dass hier mal Klarheit einkehrt...!!!
sanWind 19.01.2008 10:48Und wiederum frage ich mich, wann BERLIN dazu Stellung nimmt?
Ich kenne es nämlich auch so, daß man über JEDE Fizeländerung der AGB informiert wird und dem auch zustimmen muß?!
So entstehen wieder Gerüchte, Unmut und allgemeine Mutmaßungen, die wiederum einen Ausschluß provozieren können... (<<<Textwüste>>>)
Nix draus glernt, hä? (wie man bei uns im wilden Süden sagt)Vielen Dank auf jeden Fall für diese Aufklärung!
LG Sanne
das-metier 19.01.2008 12:18Wie es rechtlich aussieht, kann ich nicht sagen, aber auf einer anderern Plattform, wo ich bin, war es z.B. so:
Ähnlich wie hier wurde dort eine Verkaufsprovision fällig. Dann haben sie das geändert auf eine zusätzliche Gebühr. Jedes Mitglied wurde davon per e-mail in Kenntnis gesetzt und es war auch groß auf der Plattform angekündigt.
Alle Mitglieder können weiterhin zu den Konditionen, denen sie bei ihrem Beitritt zugestimmt haben, diese Plattform nutzen. Alle, die ab dem Zeitpunkt der neuen AGB's erst Mitglieder werden, haben die neuen Nutzungsbedingungen / AGB's.
Dies ist natürlich sehr fair, aber auch wenn die neuen AGB's für alle gegolten hätten, wurde es zumindest kommuniziert. Täglich sich vorerst die AGB's durchlesen zu müssen, ist unzumutbar.
pelegrinus 19.01.2008 12:33...@sanWind: "...dreimol abg'säägd onn emmer no z'kurz..." wäre vielleicht auch passend....
himbeerrot 19.01.2008 12:44-----------------------
Täglich sich vorerst die AGB's durchlesen zu müssen, ist unzumutbar.
------------------------das finde ich aber auch .
Naehzimmer 19.01.2008 13:26"Und wiederum frage ich mich, wann BERLIN dazu Stellung nimmt?......... So entstehen wieder Gerüchte, Unmut und allgemeine Mutmaßungen, die wiederum einen Ausschluß provozieren können..."
Das ist auch meine Meinung. Selbst wenn es rechtlich tatsächlich so ist, dass man AGB verändern darf ohne Mitglieder darauf hinzuweisen (was ich schlicht und ergreifend gar nicht beurteilen kann), dann würde es für mich persönlich einfach einen guten Eindruck machen, es dennoch zu kommunizieren. Wir sind hier im Social Commerce und lieben laut Forenregeln DaWanda. Ich wüsste gerne, mit wem ich da liiert bin. ;-)
Die Kommunikation können wir sicher nicht verändern, deshalb möchte ich für meinen Teil wenigstens wissen, dass das alles "normal" ist bzw. verstehen, welchen Regeln ich da zustimme.
Mir ist daneben noch aufgefallen, dass die Händlergeschichten nicht in den AGB sind. Bedeutet das, dass sie lt. AGB gar nicht provisionspflichtig sind, oder wenn DaWanda möchte nicht mit dem niedrigeren Satz, sondern mit den vollen 5%?
pelegrinus 19.01.2008 13:41.....jaaaaaaa, dann würde ich fast vorschlagen, wir sehen diesen Thread mal als eine Art von "Offenem Brief" an die Geschäftsleitung und bitten ganz herzlich und mit aller gebotenen Freundlichkeit um Offenlegung und Aufklärung zu diesen Fragen..
superbunt 19.01.2008 16:47als mir das gestern aufgefallen ist, dachte ich mir, dass dies erst mal in der form für neue mitglieder gilt. das scheint ja auch noch nicht fertig zu sein, da ja der link mit den gebühren noch ins leere geht.
ich gehe mal stark davon aus, dass man als mitglied sein einverständnis für eine änderung der agbs geben muss.
ansonsten find ich das ziemlich gewagt von den berlinern, das in der form offiziell einzustellen
wie immer darauf vertrauend, dass sie wissen was sie tun wünsche ich euch allen ein schönes entspanntes wochenende.lg gabi
superbunt 19.01.2008 16:51p.s.
" Sobald man dann nach Änderung der AGB das Portal wieder nutzt, stimmt man durch die Begehung einer "konkludenten Handlung" den geänderten AGB zu (konkludente Handlung - man handelt eindeutig - würde man den AGB nicht zustimmen, würde man das Portal nicht weiter nutzen). " - wenn das wirklich wahr ist, heisst das dann, das nur neu eingestellte produkte einstellgebührenpflichtig sind oder auch alle schon vorhandenen ? das könnte für einige ja dann über nacht plötzlich ganz teuer werden : o
DuEngel-ART 19.01.2008 17:17Gabi, bist Du Dir sicher, daß der Link zu den Gebühren ins Leere geht? Du landest auf der Startseite - wenn Du dort nach unten scrollst, findest Du 'Gebühren'...
Ich denke, es wird allerhöchste Zeit für eine Stellungnahme seitens der Geschäftsleitung - wir ergehen uns hier in Vermutungen, während wir unsere Zeit sicher auch sinnvoller nutzen könnten.
LG
Britta
Naehzimmer 19.01.2008 17:35Ach ihr alten Optimisten. :-)
DuEngel-ART 19.01.2008 17:46Oooch, Kathrin....;-))
Ich betrachte mich nicht als Optimisten, eigentlich bin ich, trotz - oder wegen - meiner ersten Ausbildung, Zyniker!Aber gut, ich werde mal den Link zu diesem Thread per Feedback-Button mit der Bitte um Stellungnahme nach Berlin schicken!
DuEngel-ART 19.01.2008 17:53Ist soeben geschehen. Nun warten wir mal ab.



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