Forum > Hilfe > Nachträgliches Abändern vom Verkaufstext trotz Verkauf




 
sovielschoen

ich hatte heute morgen zum thema einstellzeit beom verkaufstext folgendes gepostet, finde aber, dass es doch ein eigenstänndiges thema ist.
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guten morgen,

ich habe bei einigen angeboten auch das datum im angebot stehen.
ob ich es benötige? ich hoffe mal nicht.

viel gefährlicher finde ich aber, dass es einem möglich ist, sein angebot NACH einem verkauf zu ändern.
ich vergleiche da mit e..y - da ist es, sobald ein artikel von z.bsp. 3 angebotenen verkauft wurde, absolut nicht mehr möglich, artikeltext zu verändern!
und das finde ich auch richtig!

der verkäufer passt im nachhinein - aus welchen gründen auch immer - den artikeltext zu seinen gunsten an.
der kunde hat das produkt aber in ausführung A (lt. verkaufstext) in der gewünschten qualität, größe und ausführung bestellt und gekauft.
der verkäufer kann/will seiner verpflichtung in dieser form nicht nachkommen und ändert einfach den verkaufstext ab und schickt dem kunden die ausführung B zu. die dieser so aber gar nicht haben will! zu klein zu groß, zu dick zu dünn...
was macht er dann?
keiner druckt sich doch den text seines gekauften artikels aus um in solchen fällen etwas in der hand zu haben??!!

selbst bei einem artikel den ich 1x eingestellt und auch 1x verkauft habe kann ich den verkaufstext IM NACHHINEIN verändern.
ich setzte meine menge von 0 auf 1 ein und kann meinen text dementsprechend abändern.
DER TEXT ZUM BEREITS VOR EINEM MONAT VERKAUFTEN ARTIKEL ÄNDERT SICH DANN AUTOMATISCH AUCH AB!

????
darf das sein?
ich glaube nicht - was meint ihr?
kann man das problem überhaupt verstehen? meine finger waren schneller als mein hirn :))

grüße, viola

sovielschoen 15.01.2008 11:29


 
nellsworld

Hi, hab Dich gefunden, musste nur den neuen Tread suchen...

@sovielschoen
ist super gut zu verstehen was Du meinst. Und du hast ebenso vollkommen recht, das dürfte eigentlich auf keinen Fall sein...

Aber wie ich vorher schon erwähnt habe, kann man bei der Geschäftsleitung dies überprüfen lassen. Auf dem Hauptserver sind alle daten plus Änderungen ersichtlich, die nachträglich gemacht worden sind. Somit ist man hier ein wenig geschützt und kann es dann auch beweisen. Nur eben mühsam, weil man sich dann an die Geschäftsleitung wenden muss...

Das gleiche gilt ja auch für die AGB und alles. Die lassen sich doch auch jederzeit ändern...was eigentlich nicht sein sollte, finde ich...und überhaupt für alles, irgendwie kann man alles noch abändern wie ich jetzt mitkriege und höre und dass jederzeit...

Vielleicht sollten wir dies auf einen Wunschzettel geben, falls es so etwas gibt...

Gruss NEll

nellsworld 15.01.2008 11:31


 
nellsworld

Mit vorher schon erwähnt, meine ich den anderen Thread, wo das Thema heute begonnen wurde mit Einstelldatum (unter Feedback zu finden...). Nur zu Info....

nellsworld 15.01.2008 11:42


 
sovielschoen

ja, ich bin hier, genau :))

ich finde es ja grundsätzlich ok, wenn ich was abändern kann. egal ob artikeltext oder agb.
ist ja mein ding, was ich da reinschreibe.
aber eben nicht NACH einem verkauf - das sollte nicht mehr möglich sein!

klar kann ich das auf den wunschzettel schreiben - ich wollte aber auch eure meinung/ideen/anregungen oder gar gegenargumente dazu hören.
wegen einem hansel und einer einzelnen meinung wird bestimmt nix geändert.

wobei sich dir frage stellt: ist das überhaupt rechtens?
ich weiß es eben nicht!

sovielschoen 15.01.2008 11:47


 
Cartapesta

Hallo Viola,
Rechtens dürfte das eigentlich nicht sein. Ich denke auch, daß die beendeten Angebote nur noch als Vorlage dienen dürften...wobei ein ändern der Vorlage auf keinen Fall den verkauften Artikel abändern dürfte.
Schwierig finde ich auch, daß ein solcher Artikel dann (in abgeänderter Form) in den Listen der Interessenten so auftaucht.
Schwierig, schwierig...
Grüße,
Frauke

Cartapesta 15.01.2008 11:55


 
nellsworld

@sovielschoen
was ich speziell auch meinte, sind die Abänderungen nach dem Verkauf. Nach dem Verkauf könnte doch auch jemand seine AGBs z. B. so abändern, wie er es braucht oder eben Einstelldatum, Artikelbeschreibung und alles. Und das sehe ich als sehr großes Problem, wenn man dies nach dem Verkauf alles noch abändern kann.

Ob das rechtens ist ? Ich bin zwar ein Laie, aber ich denke, dass das auf keinen Falls rechtens ist.... auf anderen Plattformen kann man dies auch nicht und ich denke das ist auch gut so...

Abgesehen davon, es ist zwar Dein Ding was Du reinschreibst, aber eingestellt ist eingestellt und AGBs kann man doch auch nicht mir nichts dir nichts jederzeit ändern. Stell Dir mal vor da ist ein Verkäufer (kein Privatverkäufer) und der ändert stets seine AGBs. Das kann und darf doch nicht sein. Und noch dazu finde ich, wenn jemand als Händler fungiert, dass lässt der doch seine AGBs vom Anwalt schreiben damit es wasserdicht ist...also so kenn ich das zumindest...man soll ja seine AGB eigentlich auch nicht selbst verfassen als Händler...

aber wie gesagt, bin Laie, hab keine Ahnung...

nellsworld 15.01.2008 11:57


 
unikatum

Natürlich muss es möglich sein, seine AGB zu ändern, z.B. um auf geänderte gesetzliche Bestimmungen zu reagieren, seine Adresse bei einem Umzug zu aktualisieren, Versandkosten anzupassen, zusätzliche Zahlungsarten aufzunehmen, etc... Auf Beschreibung und Bilder eines verkauften Artikels trifft das natürlich nicht zu. Eine einfache Lösung wäre evtl., wenn man AGB, Beschreibung und Bilder zum Zeitpunkt des Kaufs in die DaWanda-Email an Käufer und Verkäufer integriert.
Viele Grüße
UNIKATUM

unikatum 15.01.2008 12:18


 
nellsworld

die AGB allgemein zu ändern, ist ja auch ok. Gemeint war speziell, dass nach dem Verkauf diese nicht mehr veränderbar sein sollten...dies gilt auch wie DU ja schon schreibst auch für Beschreibungen, Bilder etc.

Nach dem Verkauf sollte einfacht nichts mehr möglich sein.

Sorry, wenn ich mich oben etwa unverständlich ausgedrückt haben sollte...

nellsworld 15.01.2008 12:24


 
unikatum

@nellsworld
Du hast Dich schon verständlich ausgedrückt. Nur sind die AGB zentral in der Shopverwaltung hinterlegt und nicht für jeden Artikel. Mir ist auch kein Onlineshop bekannt, wo ich mir alte AGB anschauen kann, die zum Zeitpunkt eines Kaufs gültig waren. Entweder werden sie mit der Bestellbestätigung oder Rechnung mitgeschickt oder ich kann sie mir bei der Bestellung ausdrucken.

unikatum 15.01.2008 12:34


 
nellsworld

Jup, hab verstanden.

AGB war auch nur ein Beispiel...
eigentlich ging es ja wie sovielschoen schon schrieb um die Veränderbarkeit des Textes, Einstelldatum usw. unmittelbar nach einem Verkauf.

Ich hatte nur zusätzlich noch die AGB als Beispiel gebracht...
Lieben Gruss - Nell

nellsworld 15.01.2008 13:20


 
sovielschoen

hallo jutta,

ich persönlich hab kein problem mit meinen agb. die kommen in das angebot und dann auch mit ins kuvert. klare sache.
so sollte es ja auch sein.

konstruiere mal einen blöden fall:
kaufe mir einen schal, bin mir unsicher ob er gefällt. verkäufer ist privat und schreibt aber trotzdem, dass er mit sich reden lässt und ggfl. das teil zurücknimmt.
gut - ich bestell. die rückschickoption ist für mich ausschlaggebend für den dortigen einkauf.
morgen ändert mein verkäufer sein anbgebot wieder ab und schreibt einfach: privat - keine rücknahme. punkt ende.
was mach ich dann?
ich gebe zu, sehr konstruiert - aber möglich.

anders eben mit dem artikeltext.
ich kauf einen schal mit 2 meter länge.
DEN will ich haben und keinen anderen.
abgeändert wird im nachhinein auf 1,70 m. und nu?

jutta, genau. sollte irgendwie fixiert sein.
bzw. eben im nachhinein nicht abänderbar. aber wo und wie

sovielschoen 15.01.2008 13:34


 
fabula-minou

Hallo Viola, ich glaube auch, daß Du Recht hast und finde Deine Beispiele gar nicht so konstruiert! Ich denke, sobald etwas verkauft wird dürften für diesen Artikel weder Artikeltext noch die AGB mehr veränderbar sein!
Was nicht heißt, daß man seine AGB grundsätzlich nicht verändern darf, nur eben gilt bei einem Verkauf die zum Verkaufszeitpunkt gültige AGB, und diese muß also irgendwo festgehalten werden.
Die Idee, daß in die Verkaufsemail zu integrieren ist doch schonmal gar nicht schlecht...
Schöne Grüße,
Minou

fabula-minou 15.01.2008 14:07


 
KraeuterHexe

Hallo zusammen,
das mit den AGB mit dem verkauften Artikel mitverschicken ist eine gute Idee. Da ich sowieso eine Seite eine Art Rechnung/Lieferschein beilege, werden es halt dann evtl. zwei Seiten.

Ich finde es auch nicht richtig, dass man bei verkauften Sachen noch was ändern kann. Die verkauften Sachen dienen ja dann auch noch als Vorlagemöglichkeit. Aber die Beschreibungen der verkauften Artikel sollten nicht mehr geändert werden können...wie bei ibäh etwa...

@fabula-minou
*grüßle* Alles gut angekommen?! *wink*

KraeuterHexe 15.01.2008 18:21


 
fabula-minou

Hallo Karin - jaaa, es ist angekommen und liegt seit Freitag auf der Post, leider bin ich krank geworden, aber morgen gehe ich endlich hin, und hole es ab! Bin schon soooo gespannt!!! Ich meld mich dann auch gleich...
Ganz liebe Grüße!!!

fabula-minou 15.01.2008 20:45


 
katze29

Mmmmh...ist schon ein interessantes Thema!

Ehrlich währt am Längsten, sagte Oppa schon!

Wenn mir mal jemand so kommt, kaufe ich da NIE wieder!Punkt!

Die AGB´s anzugleichen, find ich für mich wichtig!
Als ich hier angefangen habe, dachte ich...mache es so wie bei 1-2-3 und gut ist! Durch einige Mitglieder bin ich aber auf bestimmte Dinge erst aufmerksam geworden, die ich auch für angenehm empfinde!

Als Privater heisst es: Keine Garantie, KEIN Rückgaberecht! Bupp, fertig!
Dann las ich einen Satz bei einer anderen Privaten: Gerne bin ich bereit, bei evtl. auftretenden Problemen gemeinsam mit Ihnen eine Lösung zu finden!
Ja klasse, das will ich auch und habe es sofort übernommen - AGB´s geändert!
Danach bekomme ich eine PN: Anette, Du solltest Deine AGB´s ändern! Wenn Du etwas zurüchgeschickt bekommst, das Du nicht das Porto bis zur Summe x übernimmst!
Ich habe mich dann erkundigt, warum, wieso, weshalb...es leuchtete mir ein und schwups, wieder die AGB`s geändert!

Verstehst Du, wie ich es meine? Und ich bin sicherlich nicht die Einzige, der es so erging...

Artikelbeschreibungen ändern:

Viele Artikel gibt es ein einziges Mal - da gehe ich mit Dir konform: KEINE Änderung der Artikelbeschreibung! Punkt!

Was ist mit den Artikeln, die man mehrfach hat? Der erste Verkauf ist getätigt, die Kundin weist mich anschliessend auf einen "Mangel" hin ( Ware/Beschreibung etc.), wir werden uns einig und gleich darauf verändere ich die Beschreibung...damit ich das Gleiche nicht noch mal erleben muss und der zukünftige Kunde eine noch genauere Beschreibung lesen kann!

Aber ich glaube, das hast Du so nicht gemeint, oder?

Ich persönlich würde es auch begrüssen, wenn verkaufte Einzelstücke im nachhinein nicht mehr abgeändert werden können!

LG,Anette

katze29 15.01.2008 21:24


 
ideenreich-berlin

"Bekenne mich schuldig" - wenn auch nicht im Sinne der "Anklage":
ich hab auch schon Artikelbeschreibungen von Artikeln, die ich mehr als 1x eingestllt habe, geändert. Tatsächlich aber nur, um eine noch genauere Beschreibung zu machen. Mir war überhaupt nicht bewusst, dass ich damit auch die Beschreibung der bereits verkauften Artikel im Nachhinein ändere. Bei mir ist nun nichts vorgefallen - aber hätte ja sein können.
Es wäre toll, wenn die Artikelbeschreibungen in solchen Fällen nur im Shop geändert werden und für die verkauften Artikel (für alle Fälle) noch so stehen, wie sie zum zeitpunkt des Verkaufs eingestllt wurden. Aber vielleicht ist das ja sogar so - und wir wissen es nur nicht? Dann müsste man im Zweifelsfall bei DaWanda die Artikelbeschreibung zum Zeitpunkt des Verkaufs abrufen können - das wäre dann ja schon die Lösung.
Oder habe ich das Problem falsch verstanden?

ideenreich-berlin 15.01.2008 22:15


 
KraeuterHexe

Hallo zusammen,
ich kann mich euch nur anschließen.

ideenreich-berlin, das was Du beschreibst, haben mit Sicherheit die meisten DaWanda-Mitglieder schon gemacht. Mich inbegriffen. Aber auch nur aus dem Grund, die Ware noch genauer zu beschreiben.

Die Artikelbeschreibungen der verkauften Artikel sollten nicht mehr geändert werden können. Und wenn man die jeweils zum Zeitpunkt des Kaufes aktuellen AGBs mit der Ware mitschickt, haben sie doch ihren Sinn erfüllt. So wie es katze29 mit den AGB ergangen ist, habe ich es auch schon erlebt.

KraeuterHexe 16.01.2008 09:53


 
Cartapesta

Hallo Kräuterhexe,

dein Tipp mit den mitgeschickten AGB ist gut und vor allem mittlereile, so weit ich weiß, zwingend notwendig, denn für einen Widerruf des Kaufes braucht der Käufer einen Fristbeginn und der ist erst, nach den neuesten Urteilen, wenn es ihm in Schriftform vorliegt.
Daher habe ich auch auf meinen Rechnung rückseitig die Widerrufsbelehrung stehen.

Schönen Tag ;o)
Frauke

Cartapesta 17.01.2008 08:24


 
sovielschoen

hallo zusammen,

---> Diese Widerrufsbelehrung übermitteln wir Ihnen nochmals gesondert in Textform. Die Frist beginnt am Tag nachdem Sie die Ware UND die Widerrufsbelehrung in Textform erhalten haben.

laut den agb ist es notwendig, die belehrung nochmals mitzusenden.
alleine beim angebot dazu zu schreiben hilft nicht!
das ist kein tipp sondern ganz klar gefordert.
wer es nicht macht, muss damit rechnen, dass der kunde irgendwann (!!) kommt und seine gekaufte ware zurückgibt.

nochmals:
ein angebot oder auch agb abändern muss natürlich möglich sein!!
aber eben nicht im nachhinein.

bei streitigkeiten kann natürlich die edv zu rate gezogen werden: wie stand es wann dort usw.
aber wer macht das schon?
das muss ja dann auch ein teurer fall sein, dass sich jemand diese mühe macht.
zumal man sich ja dann nicht sicher ist, was wirklich in der artikelbeschreibung stand. man ist verunsichert und sucht den fehler erst mal bei sich selbst?
in der beschreibung war der schal 2 meter. zuhause nachgemessen ist er nur 1,70.
stand da nun 2 m oder 1,70 m? hab ich mich verlesen? vertan?
mist, falsch bestellt....

dass ich meinen artikel näher und besser beschreibe ist eine tolle sache - nutze ich natürlich auch.
aber wie gesagt, der fall kann auch nach hinten losgehen :(
und dann?

war ja nur ein gedanke - muss ja nicht vorkommen!
je mehr anbieter desto mehr schwarze schafe.
wir werden sehen was die zukunft bringt.

euch allen einen schönen tag
v.

sovielschoen 17.01.2008 10:11






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