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kougla82 01.07.2008 09:11Hi!
Ich werde bald arbeiten und da wollte ich jetzt schonmal sagen, wie man es am Besten dem Chef sagt, dass man ein Kleingewerbe angemeldet hat.
Wirkt sich das auf den Arbeitsvertrag aus???
Wenn ich sage, dass es in meiner Freiziet geschieht und die Arbeit absolut nicht beeinträchtigt sollte es doch erlaubt sein oder??Bitte um Erfahrungsberichte!
LG Vanessa
Casa-di-Falcone 01.07.2008 09:51Hallo Vanessa,
ich würde den Chef fragen, ob er etwas dagegen hat und dass natürlich die Arbeit immer vorgeht usw.
Ich kann es nur empfehlen, sich das schriftlich geben zu lassen,
denn sonst kann es zu Problemen führen und so ist man abgesichert.Der Aurbeitsgeber darf es auch nur in Ausnahmefällen verbieten,
denn grundsätzlich hat jeder Recht auf einen Nebenjob/Nebengewerbe.Hier noch ein interessanter Link:
http://www.nebenjob.de/ratgeber_nebenjobs/ratgeber1_1.htmlLG, Anna
Casa-di-Falcone 01.07.2008 09:51... entschuldige die Rechtschreibfehler, ich war mal wieder zu schnell ;))
my-meerkat 01.07.2008 11:33Hallo Vanessa,
Du *musst* grundsätzlich *vor* Beginn Deiner Arbeit die Erlaubnis Deines Chefs haben, dass Du nebenher arbeiten darfst. Wenn Dein Chef es ablehnen sollte, wirst Du wohl oder übel verzichten müssen. Ja, schriftlich ist nicht schlecht, je nach Vertrauensverhältnis reicht auch eine mündliche Übereinkunft. Am Besten erwähnt man sowas schon im Vorstellungsgespräch ;-)
Aber keine Sorge, i. d. R. ist es kein Problem, wenn man glaubhaft versichern kann, dass das die Arbeitsleistung nicht beeinträchtigt.
Ansonsten wirkt sich das nicht weiter aus. Du musst halt Deine Steuer machen und dort Deine Einkünfte ausweisen etc. Das ist - bei mir zumindest - immer problemlos gewesen.
Liebe Grüße
Doro
Casa-di-Falcone 01.07.2008 12:00Ja, man muss den Arbeitgeber grundsätzlich fragen.
ABER: der Arbeitgeber darf es nicht grundsätzlich verbieten.
Das ist so im Grundgesetz verankert.Und wenn er es verbietet, dann nur aus bestimmten Gründen.
Und zwar: u. a. bei Konkurenztätigkeit (gleiche Dienstleistungen/Produkte) oder wenn die Haupttätigkeit durch den Nebenjob/Nebengewerbe beeinträchtigt ist (z. B. werktags bis spät in die Nacht kellnern).Ich denke, wenn man nett fragt, sagen die meisten Chefs auch nicht nein. Wichtig ist, wie Doro schon sagte, VORHER fragen.
kuscheltier-manufaktur 01.07.2008 15:04Auf alle Fälle schriftlich genehmigen lassen.
Denn, sollte sich das Chef-Arbeitnehmer-Verhältnis mal trüben (aus welchen Gründen auch immer), weiß hinterher keiner mehr etwas von einer mündlichen Vereinbarung.
Bei einer schriftlichen Genehmigung hat man immer etwas in der Hand und in der Personalakte - der Chef kann ja auch mal wechseln.
LG Bärbel
creative-welt24 04.07.2008 14:15Ja, definitiv genehmigen lassen, und zwar schriftlich!!Ganz wichtig.
Eigentlich steht es auch im Arbeitsvertrag drin, dass der Arbeitgeber vor Aufnahme einer Nebenbeschäftigung informiert werden muss, und er es auch verbieten kann, wie Casa-di-Falcone schon sagt, es müssen dann aber best Gründe vorliegen.
Ein Arbeitgeber ist immer verpflichtet die Arbeitsgesetze einzuhalten, es gibt z.B eine Ruhezeit von 11 Stunden, du darfst z.B nicht abends bis 24 Uhr arbeiten in deinem Nebenjob und am nächsten morgen um 8 Uhr anfangen in deinem hauptjob.So habe ich es zumindest mal gelernt. Wenn das nicht so ist, korrigiert mich bitte.
Aber ich denke du arbeitest ja zu hause, wer soll es dann schon mitkriegen, wenn du die eine oder andere Nachtschicht einlegst;-)!
Wichtig: Chef informieren, schriftlich genehmigen lassen und dem Chef ganz lieb versichern, dass deine Arbeitsleistung durch deinen Nebenjob nicht gemindert wird.
Viel Glück in deinem neuen Beruf.
Liebe Grüße
Jennifer



