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Villa Kunst & Bunt


Impressum

Anschrift:
Villa Kunst und Bunt
Franca Wetjen
Leibnizstr. 4
D-69469 Weinheim an der Bergstrasse
Tel: +49 (0) 62 01 / 77 71 89
E-Mail: villa-kunst-und-bunt.de@online.de
Website: http://www.villa-kunst-und-bunt.de
USt-IdNr. DE245835648


AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Urheberrecht
1.1 Urhebererklärung
Die Künstlerin versichert, dass sich das Werk in ihrem alleinigen Eigentum befindet.
Sie versichert darüber hinaus, dass das Werk eine eigenständige Arbeit von ihr ist.
1.2 Nutzung und Verwertung
Jede Nutzung und Verwertung des Werkes ist nur nach Unterrichtung und mit
Zustimmung der Künstlerin erlaubt und gilt nur für die vereinbarte Dauer und den vereinbarten Zweck.
Mit dem Besitz des Werkes sind – sofern nicht anders vereinbart – keine Verwertungs-
oder Nutzungsrechte nach dem Urheberrechtsgesetz verbunden; dies
gilt insbesondere für das öffentliche Ausstellen.
1.3 Namensnennung
Bei jeder Nutzung des Werkes ist der Name der Künstlerin zu nennen.
1.4 Angemessene Vergütung
Für jede Nutzung oder Verwertung des Werkes hat die Künstlerin Anspruch auf angemessene Vergütung (§ 32 UrhG – Urheberrechtsgesetz).
1.5 Veröffentlichungen
Sämtliche Abbildungen, Reproduktionen und Publikationen des Werkes bedürfen
des Einverständnisses der Urheberin.
Zur Werknutzung überlassene Unterlagen (Fotos, Dias, Texte u. a.) dürfen nur
mit Einverständnis der auf den Unterlagen genannten Künstlerin und unter Nennung ihres Namens veröffentlicht werden.
1.6 Aktuelle Berichterstattung zur Ausstellung
Im Zusammenhang mit einer Ausstellung ist das Recht zur aktuellen Berichterstattung
über das Werk eingeräumt, ebenso das Recht zur Abbildung des Werkes
auf Plakat, Einladung, im Internet sowie im Katalog.
1.7 Folgerecht/Zugangsrecht
Das Folgerecht (§ 26 UrhG) und das Zugangsrecht (§ 25 UrhG) werden anerkannt.
Darüber hinaus besteht die Verpflichtung, soweit zumutbar der Künstlerin das Werk vorübergehend zur Nutzung (z. B. für Ausstellungen, Retrospektiven usw.) zu überlassen.

§ 2 Rechte, Pflichten und Leistungen beider Vertragsparteien
2.1 Übergabe des Werkes
Die Künstlerin ist verpflichtet, das Werk zum
vereinbarten Termin, in einwandfreiem Zustand und eindeutig bezeichnet zu
übergeben.
2.2 Präsentation / Technische Voraussetzungen
Über Art und Umfang der Präsentation entscheiden Künstlerin und Nutzerin/Nutzer einvernehmlich. Die technischen Voraussetzungen
werden von der Nutzerin / dem Nutzer gewährleistet und finanziert.
2.3 Veranstaltungen
Ist für die Präsentation des Werkes die Anwesenheit der Künstlerin zu einer
Veranstaltung gewünscht, so ist sie dazu bereit, sofern der Termin rechtzeitig
vereinbart wurde.
Die anfallenden Kosten werden von der Nutzerin / dem Nutzer getragen;
gleiches gilt für alle Folgeveranstaltungen.
Auf die Anwesenheit der Künstlerin ist in allen Werbematerialien hinzuweisen.
2.4 Publikationen/Katalog
Die Kosten für die Gestaltung und Herstellung sämtlicher Publikationen werden
von der Nutzerin getragen. Leistungen, die in diesem Zusammenhang
von der Künstlerin erbracht werden,werden der Nutzerin / dem Nutzer in Rechnung gestellt.
Die Festlegung der Höhe der Auflage sowie die Ausführung und Herstellung der
Publikationen und/oder des Kataloges erfolgt in Absprache und im Einvernehmen
beider Vertragspartnerinnen/Vertragspartner. Die Künstlerin erhält einen angemessen hohen Teil der Auflage kostenlos zur eigenen Verfügung.
Kostenbeteiligung der Künstlerin ist nur in Zusammenhang mit der Herstellung eines Kataloges möglich, wird ausschließlich
mit Kunstwerken geleistet und muss gesondert vereinbart werden.
2.5 Haftung
Die Künstlerin haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen.
2.6 Versicherungen
Der Versicherungswert entspricht dem Verkaufswert und ist von der Künstlerin und der Nutzerin / dem Nutzer einvernehmlich festzulegen. Die Nutzerin / Der Nutzer trägt die Kosten der anfallenden Versicherungen in voller Höhe. Die Versicherungen müssen nachgewiesen werden.
2.7 Transport/Transportversicherung
Die Kosten für den sachgemäßen Transport des Werkes sowie deren
Versicherung sind in voller Höhe von der Nutzerin /
dem Nutzer zu übernehmen.
2.8 Garantie/Wartung/Reparatur
Garantieleistungen der Künstlerin für die künstlerische Gestaltung sind ausgeschlossen, sofern im Vertrag nicht anders vereinbart. Wartungsverpflichtungen werden nicht übernommen, es sei denn, sie werden gesondert vereinbart.
2.9 Vernichtung/Zerstörung/Diebstahl/Beschädigung/witterungsbedingte Schädigung
Die Nutzerin / Der Nutzer trifft alle erforderlichen, technisch möglichen und zumutbaren
Vorkehrungen, um Schaden, Diebstahl usw. am Werk zu verhindern.
Bei einer Vernichtung oder Zerstörung des Werkes ist die Nutzerin / der Nutzer
bzw. die Eigentümerin / der Eigentümer verpflichtet, die Künstlerin unverzüglich zu unterrichten; das Recht der Künstlerin zur Geltendmachung eines Schadenersatzes wird
hierdurch nicht berührt.
2.10 Beabsichtigte Vernichtung durch die Eigentümerin / den Eigentümer
Bei beabsichtigter Vernichtung des Werkes ist die Eigentümerin/der Eigentümer
verpflichtet, die vorab zu unterrichten und mit ihr eine einvernehmliche Regelung herbeizuführen, z. B. das Werk kostenfrei zurückzugeben.
2.11 Reisekosten
Die Reisekosten, Kosten für Übernachtungen sowie Mehraufwendungen der
Künstlerin zur Erfüllung des Vertrages werden von der Nutzerin / dem Nutzer gegen Nachweis erstattet.
2.12 Zusätzliche Leistungen
Zusätzliche Leistungen der Künstlerin werden von der Nutzerin / dem Nutzer gesondert vergütet. Bei Bedarf ist ein Kostenvoranschlag vorzulegen.
Alle mit den vereinbarten Wartungsverpflichtungen verbundenen Kosten werden
von der Nutzerin / dem Nutzer getragen und der Künstlerin gesondert vergütet.
Der Künstlerin ist es vorbehalten, erforderliche Restaurierungen oder Reparaturen gegen ein angemessenes Entgelt vorzunehmen.
Nimmt die Künstlerin die Restaurierung oder die Reparaturen nicht selbst vor, so gibt sie verbindliche Hinweise zu Art und Weise der Ausführung.
2. 13 Rückgabe des Werkes
Wird das Werk der Nutzerin / dem Nutzer nur vorübergehend überlassen, so ist
sie/er verpflichtet, es nach Vertragsende unverzüglich und in einwandfreiem Zustand
zurückzugeben.
Eine Verlängerung der Überlassungsfrist bedarf der Einwilligung der Künstlerin /
des Künstlers / der Künstlergruppe. Ein für die Überlassung vereinbartes Honorar
erhöht sich in diesem Fall zeitanteilig; der Erhöhungsbetrag wird mit Beginn der
Verlängerung fällig.

§ 3 Zahlungsbedingungen
3.1 Zahlungsfrist
Sämtliche Ansprüche der Künstlerin auf Zahlung sind vor Erbringung, der von der Künstlerin geschuldeten Leistung, zu erbringen.
Sie sind zahlbar ohne Abzug innerhalb von 8 Tagen nach Bestelleingang.
3.2 Mehrwertsteuer
Sämtliche Vergütungen und Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen
Mehrwertsteuer.
3.3 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Begleichung sowohl des Gesamtpreises als auch der Vergütungen
für zusätzliche Leistungen der Künstlerin verbleibt das Kunstwerk im Eigentum der Künstlerin.
3.4 Minderung der Vergütungen
»Nichtgefallen« der Ausführung des Werkes der Künstlerin, eines Auftrages oder einer Präsentation kann nicht zu einer Minderung der Vergütungen führen.
3.5 Abgabepflicht
Die gesetzliche Künstlersozialversicherungsabgabe sowie anfallende Abgaben
an entsprechende Verwertungsgesellschaften werden von der Nutzerin / dem
Nutzer getragen, sofern sie/er abgabepflichtig ist.

§ 4 Aufhebung und Kündigung von Verträgen
4.1 Form
Aufhebung und Kündigung von Verträgen bedürfen der schriftlichen Form.
4.2 Aufhebung/Kündigung durch die Nutzerin / den Nutzer
Im Falle der Aufhebung/Kündigung durch die Nutzerin / den Nutzer wird ein Honorar
für die nicht zur Nutzung übernommene Arbeit fällig; es beträgt mindestens
50 Prozent des vereinbarten Honorars zuzüglich der nachgewiesenen Materialkosten.
4.3 Aufhebung/Kündigung durch die Künstlerin
Im Fall der Aufhebung/Kündigung durch die Künstlerin ist die Rückzahlung, der bis zum Zeitpunkt der Kündigung gezahlten Vergütungen ausgeschlossen.
4.4 Absage im Krankheitsfall
Bei einer Absage wegen Krankheit der Künstlerin ist ein ärztliches Attest beizubringen. Die Rückzahlung bereits gezahlter
Vergütungen ist ausgeschlossen.
© ver.di | Fachgruppe Bildende Kunst | 2007

Widerrufsrecht:
Sie können ihre Vertragserklärung innerhalb von 1 Monat ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühstens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. .

Der Widerruf ist zu richten an:
Villa Kunst und Bunt
Franca Wetjen
Leibnizstr. 4
D-69469 Weinheim an der Bergstrasse
Tel: +49 (0) 62 01 / 77 71 89
E-Mail: villa-kunst-und-bunt.de@online.de


Widerrufsrecht / Rückgaberecht

Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Können Sie mirs die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechterten Zustand zurückgewähren, müssen Sie mir insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie Sie ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist.

Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht.

Paket­versandfähige Waren sind versichert zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung dann zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht
Nicht paketver­sand­fähige Sachen werden bei Ihnen nicht von mir abgeholt. Verpflich­tungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen. Die Transportkosten für die Versendung des Artikels vom Verkäufer zum Kunden werden nicht ersetzt, da diese Leistung bereits verbraucht ist. Der Kaufpreis abzüglich Transportkosten vom Verkäufer zum Kunden wird nach Eingang der Ware beim Verkäufer und dessen Überprüfung zurückgezahlt. Der Verkäufer behält sich vor, gezogene Nutzungen in Abzug zu bringen.

Senden Sie die Ware nicht unfrei an mich zurück. Frankieren Sie die Rücksendung ausreichend, da die Post sonst Strafporto erhebt.

Ausgenommen von diesem Recht sind speziell für den Käufer angefertigte oder angepasste Artikel.

Ende der Widerrufsbelehrung



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