Impressum
peach & pepper GbR
Livia Nescholta & Jasmin Schulz
Scheffelstraße 35
04277 Leipzig
Tel.: 0341/ 58069277
e-Mail: kontakt@peach-and-pepper.de
USt-IdNr.: DE275960780
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
I GELTUNGSBEREICH
II ANGEBOT UND VERTRAGSINHALT
III WIDERRUFSRECHT FÜR VERBRAUCHER BEI FERNABSATZVERTRÄGEN
IV PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
V BONITÄT
VI URHEBERSCHUTZ UND NUTZUNGSRECHTE
VII AUSFÜHRUNG UND LIEFERUNG
VIII VERPACKUNG UND VERSAND
IX TRANSPORTSCHÄDEN
X EIGENTUMSVORBEHALT
XI BEANSTANDUNG UND GEWÄHRLEISTUNG
XII HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
XIII DATENSCHUTZ UND UMGANG MIT KUNDENDATEN
XIV ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
XV UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN
XVI SCHLUSSBESTIMMUNGEN
XVII ZUSATZBESTIMMUNGEN BEI VERSAND INS AUSLAND / AUFTRÄGEN AUS DEM AUSLAND
I GELTUNGSBEREICH
1. Sämtliche Verträge kommen zustande mit
peach & pepper
L. Nescholta & J. Schulz GbR
Scheffelstraße 35
04277 Leipzig
Deutschland,
nachfolgend „peach & pepper“ genannt.
2. Lieferungen und Leistungen von peach & pepper erfolgen aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, die ohne ausdrückliche Anerkennung der peach & pepper eintreten, haben keine Gültigkeit, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
3. Mit Abschluss des ersten Vertrages unter Einbeziehung der nachfolgenden Bedingungen erkennt der Kunde deren Geltung für die gesamt Dauer der Geschäftsverbindung zwischen den Parteien an. Dies gilt insbesondere für alle – auch mündliche, insbesondere telefonische – abgeschlossenen Folgeverträge.
II ANGEBOT UND VERTRAGSINHALT
4. Alle individuellen Angebote gelten nur für den im Angebot genannten Kunden, Zeitraum und Umfang. Dritte haben kein Anrecht auf dieses Angebot.
5. Die Angebote von peach & pepper sind hinsichtlich Preis, Liefertermin und sonstigem Inhalt freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt mit der schriftlichen oder fernschriftlichen Auftragsbestätigung der Gesellschaft zustande. Im Falle eines Angebots von peach & pepper mit zeitlicher Bindung und fristgemäßer Annahme durch den Kunden ist das Angebot maßgeblich.
6. Die vom Kunden bewusst verbindlich unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Dieses gilt als angenommen, wenn es schriftlich innerhalb von zwei Wochen bestätigt oder ausgeführt worden ist. Erfolgt keine schriftliche Bestätigung, so gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung, sofern diese eine Frist enthält. Die Auftragsbestätigung gilt als kaufmännisches Bestätigungsschreiben. Telefonische Bestellungen werden nur auf Gefahr des Kunden angenommen.
7. Zeichnungen, Abbildungen, Maße. Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur dann verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Jegliche Vorarbeiten können aufgrund einer getroffenen Vereinbarung vergütungspflichtig sein.
8. Der Auftraggeber verpflichtet sich gegenüber Peach & pepper die zur Herstellung des Werkes erforderlichen Tätigkeiten zu unterstützen. Insbesondere schafft der Auftraggeber unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Möglichkeiten, die zur Erstellung des Werkes erforderlich sind. Notwendige Maße und sonstige relevante Informationen sind vom Kunden und Auftraggeber rechtzeitig bereitzustellen.
9. Alle Aufträge mit Maß- und Sonderanfertigungen sind Werkverträge. Maß- und Sonderanfertigungen sind alle Produkte, deren Anfertigung auf vom Kunden vorgegebenen, von üblichen Konfektionsgrößen abweichenden Maßen beruht. Produkte, die nicht durch Konfektionsgrößen definiert sind (wie beispielsweise Accessoires) sind dann Sonderanfertigungen, wenn vom Kunden abweichende Maße zum Grundangebot vorgegeben werden. Sonderanfertigungen sind auch jene Anfertigungen, der Produkte auf bestehenden Modellen beruhen und durch Kundenwunsch mit erheblichen Veränderungen an der Konstruktion hergestellt werden, sowie alle Anfertigungen, die nicht auf existierenden Modellen von peach & pepper beruhen.
10. Wird peach & pepper von ihrem Lieferanten mit der von dem Kunden bestellten Ware, oder der zur Produktion benötigten Rohstoffe nicht rechtzeitig oder nicht richtig beliefert, ohne dass die nicht richtige oder nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch die Gesellschaft zu vertreten ist, kann die Gesellschaft von dem Vertrag mit dem Kunden zurücktreten. Betrifft die nicht richtige oder nicht rechtzeitige Selbstbelieferung nach Abs. 7 Satz 1 nur einzelne Elemente einer einheitlichen Bestellung des Kunden, ist peach & pepper ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern nicht der Kunde ein Interesse an der Teilerfüllung des Vertrages hat. Die nicht richtige oder rechtzeitige Selbstbelieferung ist dem Kunden vor vereinbartem Liefertermin anzuzeigen.
III WIDERRUFSRECHT FÜR VERBRAUCHER BEI FERNABSATZVERTRÄGEN
11. Der Verbraucher hat das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt und Eingang der Ware zu widerrufen. Ausgenommen hiervon sind Maßanfertigungen und sonstige in Sonderform hergestellte Waren. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware an peach & pepper zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Ware. Die Waren müssen sich in einwandfreiem, ungetragenem und unbeschädigtem Originalzustand befinden. Außerdem muss sich das unbeschädigte Warensigel an der Ware befinden.
12. Die Rechtsfolgen des Widerrufs ergeben ich aus § 357 BGB.
IV PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
13. Soweit nicht anders angegeben, hält sich peach & pepper an die in ihren Angeboten für fest ausgepreiste Waren enthaltenen Preise zehn Tage ab deren Datum gebunden. Ausgenommen hiervon sind zeitlich befristete Sonderangebote und Eventpreise. Maßgebend sind die in der schriftlichen oder fernschriftlichen Auftragsbestätigung der von peach & pepper genannten Preise.
14. Alle angegebenen Preise von peach & pepper verstehen sich rein Brutto in Euro (€) und beinhalten
19 Prozent Mehrwertsteuer.
15. Die Forderungen von peach & pepper sind, sofern nichts anderes vereinbart, spätestens 10 Werktage nach Zugang der Rechnung fällig. Sämtliche Zahlungen sind so rechtzeitig vorzunehmen, dass peach & pepper am Fälligkeitstag über den Betrag verfügen kann. Die eventuell anfallenden Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Kunde.
16. Produkte, welche über einen externen Shop wie beispielsweise www.dawanda.de vertrieben werden, unterliegen zusätzlich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieses Anbieters. Bei Kauf eines Produktes über ein anderes als das Shop-System von peach & pepper erklärt der Kunde sein Einverständnis, die geltenden AGBs des jeweiligen Shop-Systems zu akzeptieren und die jeweiligen Zahlungsbedingungen anzuerkennen. Dies gilt in so weit, dass die AGBs des Anbieters nicht gegen geltendes Recht verstoßen.
17. peach & pepper behält sich vor, Abschlagszahlungen im Angebot zu verankern. Diese richten sich nach Art und Umfang der beauftragten Leistung. Die jeweiligen Beträge und Zahlungsbedingungen werden im entsprechenden Vertrag festgehalten.
18. Zur Begleichung offener Forderungen gegenüber dem Kunden ist peach & pepper dazu berechtigt, Dritte mit der Wahrung dieser Rechte zu beauftragen. Die anfallenden Kosten hierfür trägt der Kunde / Schuldner selbst. Die Höhe der jeweiligen Kosten ergibt sich aus den geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Dritten.
19. Stehen gegen den Kunden mehrere offene Forderungen aus, so ist peach & pepper trotz abweichender Bestimmung des Kunden berechtigt, Zahlungen zunächst auf die älteren Schulden des Kunden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist peach & pepper berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und anschließend auf die Hauptforderung anzurechnen. Der Kunde wird über die erfolgte Anrechnung von peach & pepper schriftlich informiert.
20. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn der Gegenanspruch unbestritten, anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist.
21. Bei Zahlungsverzug ist peach & pepper vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß §§ 288 Abs. 2, 247 Abs. 8 BGB zu berechnen und Mahngebühren vom Schuldner zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch peach & pepper ist berechtigt.
V BONITÄT
22. Zum Zweck der Prüfung der Bonität des Kunden (nur bei Kauf auf Rechnung) ist peach & pepper berechtigt, bei Wirtschaftsauskunfteien Auskünfte über personenbezogene Daten einzuholen und zu verarbeiten, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von peach & pepper erforderlich ist und dadurch schutzwürdige Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden. Die hierbei übermittelten Daten werden ausschließlich zu diesem Zweck genutzt und verarbeitet. Der Kunde kann bei der jeweiligen Wirtschaftsauskunft eine Auskunft über die ihn betreffenden gespeicherten Daten erhalten.
23. Die Einwilligung kann jederzeit durch den Kunden widerrufen werden. peach & pepper behält sich vor, nach einem Widerruf ausschließlich per Vorkasse zu liefern.
24. Der Kunde willigt ein, dass peach & pepper bei der jeweiligen Wirtschaftsauskunft Auskünfte über ihn einholt, sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten übermittelt. Nach dem Bundesdatenschutzgesetz dürfen diese Meldungen nur erfolgen, soweit dies nach Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist.
VI URHEBERSCHUTZ UND NUTZUNGSRECHTE
25. Der der Gesellschaft erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag (Auftragswerk). Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes.
26. Die Arbeiten (Entwürfe und Werkzeichnungen) von peach & pepper sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrecht geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
27. Der Kunde hat kein Anrecht auf die Aushändigung und Nutzung jedweder Art an den Entwürfen, Werkszeichnungen, Rohschnitten, ungeachtet der Zugehörigkeit zu einem Kundenauftrag.
VII AUSFÜHRUNG UND LIEFERUNG
28. Der Beginn der Arbeiten ergibt sich aus dem jeweilig geschlossenen Werkvertrag zwischen peach & pepper und dem Kunden. Werden verbindliche Fertigungstermine vereinbart, so sind diese als solche deutlich zu kennzeichnen. Der Auftraggeber ist im Nachhinein zur Abnahme der in Auftrag gegebenen und ordnungsgemäß hergestellten Ware verpflichtet.
29. Alle an den Waren befindlichen oder im Angebot/Vertrag angegebenen Größenangaben entsprechen den jeweils aktuellen Größentabellen, welche auf unserer Webseite zum Download bereit stehen. Sollten im jeweiligen Angebot Maße angegeben sein, so gelten diese.
Bei Maß- und Sonderanfertigungen gelten alle mit dem Kunden vereinbarten Maße und Eigenschaften sowie Modellskizzen als Bestandteile des Werkvertrages.
30. Die angegebene Lieferzeit stellt nur einen Näherungswert dar und ist nicht verbindlich, es sei denn, dass ein bestimmter Liefertermin ausdrücklich als verbindlich zugesagt ist.
31. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung. Bei Lieferung „ab Werk“ ist maßgeblich für die Einhaltung der Lieferfrist die Meldung der Versand- bzw. Abholbereitschaft.
32. Der Kunde ist zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt, wenn peach & pepper die Nichteinhaltung der Lieferfristen zu vertreten haben und der Kunde erfolglos eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.
VIII VERPACKUNG UND VERSAND
33. Wurde nicht ausnahmsweise etwas anderes ausdrücklich vereinbart, erfolgt der Versand nur gegen Vorauskasse. Eine Auslieferung findet mithin erst nach geleisteter Zahlung statt.
34. Der Versand der Ware erfolgt durch den innerhalb des Bestellvorgangs angegebenen Lieferdienst. Bei Nichtvorliegen entsprechender Vereinbarungen, steht es peach & pepper frei, Versandart, Versandweg und das mit dem Versand zu beauftragende Transportunternehmen in eigenem Ermessen zu bestimmen.
IX TRANSPORTSCHÄDEN
35. Der Kunde verpflichtet sich, Transportschäden unverzüglich an peach & pepper zu melden und bei einer möglichen Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem betreffenden Transportunternehmen bzw. der Transportversicherung nach besten Kräften zu unterstützen.
36. Der Kunde verpflichtet sich, dem Transportunternehmen einen Verlust oder eine Beschädigung der Ware unmittelbar bei Ablieferung anzuzeigen, soweit dies äußerlich erkennbar ist; die Verpackung ist aufzubewahren. Ist der Verlust oder die Beschädigung äußerlich nicht erkennbar, verpflichtet sich der Kunde, dies innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung dem Transportunternehmen, sowie peach & pepper anzuzeigen.
X EIGENTUMSVORBEHALT
37. Ist der Kunde Verbraucher, bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von peach & pepper.
38. Bei Verträgen mit Unternehmern behält peach & pepper das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen vor. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
XI BEANSTANDUNG UND GEWÄHRLEISTUNG
39. peach & pepper leistet Gewähr für die einwandfreie Beschaffenheit der gefertigten und gelieferten Werke, insbesondere für zugesicherte Eigenschaften und für Fehlerfreiheit.
40. Bei Beanstandungen wegen unvollständiger und unrichtiger Lieferung oder Rügen wegen erkennbarer Mängel gilt unter Unternehmern § 377 HGB.
41. Werkverträge gelten als ordnungsgemäß erfüllt und abgeschlossen, wenn der Kunde die Ware bei Abnahme billigt. Dies ist gegeben, wenn keine Mangelanzeige erfolgt. Die Überprüfung und Mangelanzeige durch den Kunden muss dabei sofort bei Übergabe bzw. bei Zustellung durch den Lieferanten erfolgen.
42. Bei Geltendmachung von Sach- oder Rechtsmängeln durch den Kunden im Zusammenhang mit einem Werkvertrag hat peach & pepper zunächst uneingeschränkt das Recht auf Nacherfüllung.
43. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr, für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist 2 Jahre, jeweils gerechnet ab Übergabe der Ware an den Kunden (Gefahrübergang). Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden und das Recht auf Nacherfüllung durch peach & pepper gewahrt wurde. Nacherfüllung bei mangelhafter Ware setzt eine angemessene Bearbeitungszeit, mindestens jedoch 7 Werktage (Datum des Poststempels der Rücksendung, beziehungsweise Datum der persönlichen Rückgabe und Nacherfüllungsforderung) voraus.
44. Räumt der Kunde das Recht auf Nacherfüllung nicht ein, so erlischt sein Recht auf Minderung, Rücktritt, Schadenersatz sowie Selbstvornahme mit Ersatz der Aufwendungen. peach & pepper kann in diesem Fall dennoch den vollen Kaufpreis verlangen.
45. Die Gewährleistung erlischt, wenn die Ware von fremder Seite vorsätzlich und fahrlässig verändert wird, es sei denn, dass der Schaden nicht in ursächlichem Zusammenhang mit der Veränderung steht.
46. Ausgenommen von der Gewährleistung sind Schäden, die auf natürlichen Verschleiß, auf unsachgemäßen Gebrauch und auf mangelnde oder falsche Pflege zurückzuführen sind.
47. Schadensersatzansprüche des Kunden gegenüber peach & pepper sind ausgeschlossen, soweit sie nicht aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln resultieren.
XII HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
48. Nach den gesetzlichen Bestimmungen haftet peach & pepper uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist verursacht wurden. Darüber hinaus haftet peach & pepper uneingeschränkt für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften umfasst werden. (=Bsp= ProdHaftungsG)
49. peach & pepper haftet für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, nur, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). In diesen Fällen sowie im Fall leichter Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.
50. Eine weitergehende Haftung ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) bleiben unberührt.
XIII DATENSCHUTZ UND UMGANG MIT KUNDENDATEN
51. Im Rahmen der Abwicklung von Verträgen und Aufträgen erhebt peach & pepper Daten des Kunden. Die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und Informations- und Kommunikationsdienstegesetz werden von peach & pepper eingehalten. Ohne Einwilligung des Kunden werden Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist.
52. Ohne die vorherige Einwilligung des Kunden wird peach & pepper die Daten des Kunden nicht zum Zweck der Werbung und Meinungsforschung nutzen.
53. Die Nutzung der Kundendaten zum Zweck der eigenen Geschäftsanalyse obliegt peach & pepper ohne vorherige Einholung der Zustimmung des Kunden. Die im Zusammenhang mit der Auftragsbearbeitung zu erfolgenden Datenübermittlungen an Unternehmen, welche bei der Auftragsbearbeitung zwingend beteiligt sind, dürfen durch peach & pepper ohne vorherige Zustimmung des Kunden erfolgen.
XIV ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
54. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien ist der Sitz von peach & pepper in Leipzig, Deutschland.
XV UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN
55. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer voranstehender Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen. Selbiges gilt sinngemäß, insofern sich bei der Durchführung des Vertrages eine ausfüllungsbedürftige Vertragslücke ergibt beziehungsweise wenn eine Regelung infolge geänderter Verhältnisse sinnlos geworden oder als überholt anzusehen oder undurchführbar geworden ist.
XVI SCHLUSSBESTIMMUNGEN
56. Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform sowie der beiderseitigen schriftlichen Zustimmung.
57. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
XVII ZUSATZBESTIMMUNGEN BEI VERSAND INS AUSLAND / AUFTRÄGEN AUS DEM AUSLAND
58. Alle folgenden Bestimmungen gelten zusätzlich zu den oben genannten Bestimmungen bei Bestellungen aus dem Ausland, bei Lieferungen ins Ausland und bei allen Verträgen, bei denen der Vertragspartner unter nicht deutschem Recht agiert oder eine nicht deutsche Adresse als Vertragsadresse, Liefer- oder Erfüllungsort angegeben hat.
59. Weichen Bestimmungen, welche unter Punkt XVII dieser AGBs genannt werden von Bestimmungen unter Punkt I bis XVI ab, sind die Bestimmungen unter XVII gültig.
60. Jede Kommunikation mit peach & pepper erfolgt ausschließlich in deutscher oder englischer Sprache. In einer anderen als dieser Sprache getroffene Abmachungen sind nicht bindend und nicht Vertragsbestandteil. Stillschweigen seitens der peach & pepper GbR auf rechtsgeschäftliche Erklärungen des Kunden bedeuten niemals Zustimmung.
61. Alle Zahlungen an oder durch peach & pepper erfolgen ausschließlich in Euro [€]. Anfallende Kosten des Geldverkehrs gehen zu Lasten des Kunden. Es werden nur Zahlungsmöglichkeiten akzeptiert, welche im jeweiligen Angebot angegeben sind.
62. Jede Ware bleibt bis zu ihrer vollständigen Bezahlung Eigentum der peach & pepper GbR.
63. Rücksendungen von Waren werden von peach & pepper nur nach vorheriger Vereinbarung angenommen und müssen fracht- und verpackungsfrei erfolgen. Für nicht vereinbarte Rücksendungen kann keine Haftung übernommen werden.
64. Maßgeblich für die Einhaltung der Lieferzeiten ist der Eingang des Zahlungsbetrages zur Verfügung von peach & pepper (Beginn der Frist) und die Versandmeldung der Ware durch E-Mail an den Kunden (Ende der Frist). Versandzeiten, welche das/die beauftrage(n) Versandunternehmen benötigen, sind in dieser Frist nicht enthalten und können in ihrer Dauer durch peach & pepper nicht beeinflusst oder garantiert werden.
65. Rechnungen, die dem Kunden/Auftraggeber via E-Mail zugestellt werden, sind als verbindlich zu betrachten und gültig.
66. Abtretungen von gegen peach & pepper gerichtete Forderungen dürfen nur mit Zustimmung von peach & pepper erfolgen und sind ohne diese Zustimmung nicht gültig. Ohne diese Zustimmung erhobene Forderungen eines Dritten werden durch peach & pepper nicht anerkannt.
67. Bei internationalem Warenverkauf vereinbaren beide Vertragsparteien mit Zustandekommen des Vertrages ihr Einverständnis entsprechend Art.6 CISG den Ausschluss der Anwendung des UN-Kaufrechtes (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf)
68. Beide Vertragsparteien erkennen entsprechend Rom I Art.3(1) [Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht] bei Vertragsabschluss an, dass alle Auseinandersetzungen nach deutschem Recht und am Gerichtsstand Leipzig, Deutschland geführt werden. Dies gilt insbesondere für die Geschäftsfähigkeit des Vertragspartners.
Widerrufs- oder Rückgabebelehrung
III WIDERRUFSRECHT FÜR VERBRAUCHER BEI FERNABSATZVERTRÄGEN
11. Der Verbraucher hat das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt und Eingang der Ware zu widerrufen. Ausgenommen hiervon sind Maßanfertigungen und sonstige in Sonderform hergestellte Waren. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware an peach & pepper zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Ware. Die Waren müssen sich in einwandfreiem, ungetragenem und unbeschädigtem Originalzustand befinden. Außerdem muss sich das unbeschädigte Warensigel an der Ware befinden.
12. Die Rechtsfolgen des Widerrufs ergeben ich aus § 357 BGB.
XI BEANSTANDUNG UND GEWÄHRLEISTUNG
39. peach & pepper leistet Gewähr für die einwandfreie Beschaffenheit der gefertigten und gelieferten Werke, insbesondere für zugesicherte Eigenschaften und für Fehlerfreiheit.
40. Bei Beanstandungen wegen unvollständiger und unrichtiger Lieferung oder Rügen wegen erkennbarer Mängel gilt unter Unternehmern § 377 HGB.
41. Werkverträge gelten als ordnungsgemäß erfüllt und abgeschlossen, wenn der Kunde die Ware bei Abnahme billigt. Dies ist gegeben, wenn keine Mangelanzeige erfolgt. Die Überprüfung und Mangelanzeige durch den Kunden muss dabei sofort bei Übergabe bzw. bei Zustellung durch den Lieferanten erfolgen.
42. Bei Geltendmachung von Sach- oder Rechtsmängeln durch den Kunden im Zusammenhang mit einem Werkvertrag hat peach & pepper zunächst uneingeschränkt das Recht auf Nacherfüllung.
43. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr, für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist 2 Jahre, jeweils gerechnet ab Übergabe der Ware an den Kunden (Gefahrübergang). Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden und das Recht auf Nacherfüllung durch peach & pepper gewahrt wurde. Nacherfüllung bei mangelhafter Ware setzt eine angemessene Bearbeitungszeit, mindestens jedoch 7 Werktage (Datum des Poststempels der Rücksendung, beziehungsweise Datum der persönlichen Rückgabe und Nacherfüllungsforderung) voraus.
44. Räumt der Kunde das Recht auf Nacherfüllung nicht ein, so erlischt sein Recht auf Minderung, Rücktritt, Schadenersatz sowie Selbstvornahme mit Ersatz der Aufwendungen. peach & pepper kann in diesem Fall dennoch den vollen Kaufpreis verlangen.
45. Die Gewährleistung erlischt, wenn die Ware von fremder Seite vorsätzlich und fahrlässig verändert wird, es sei denn, dass der Schaden nicht in ursächlichem Zusammenhang mit der Veränderung steht.
46. Ausgenommen von der Gewährleistung sind Schäden, die auf natürlichen Verschleiß, auf unsachgemäßen Gebrauch und auf mangelnde oder falsche Pflege zurückzuführen sind.
47. Schadensersatzansprüche des Kunden gegenüber peach & pepper sind ausgeschlossen, soweit sie nicht aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln resultieren.
Angaben zu Bezahlung und Versand
IV PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
13. Soweit nicht anders angegeben, hält sich peach & pepper an die in ihren Angeboten für fest ausgepreiste Waren enthaltenen Preise zehn Tage ab deren Datum gebunden. Ausgenommen hiervon sind zeitlich befristete Sonderangebote und Eventpreise. Maßgebend sind die in der schriftlichen oder fernschriftlichen Auftragsbestätigung der von peach & pepper genannten Preise.
14. Alle angegebenen Preise von peach & pepper verstehen sich rein Brutto in Euro (€) und beinhalten
19 Prozent Mehrwertsteuer.
15. Die Forderungen von peach & pepper sind, sofern nichts anderes vereinbart, spätestens 10 Werktage nach Zugang der Rechnung fällig. Sämtliche Zahlungen sind so rechtzeitig vorzunehmen, dass peach & pepper am Fälligkeitstag über den Betrag verfügen kann. Die eventuell anfallenden Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Kunde.
16. Produkte, welche über einen externen Shop wie beispielsweise www.dawanda.de vertrieben werden, unterliegen zusätzlich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieses Anbieters. Bei Kauf eines Produktes über ein anderes als das Shop-System von peach & pepper erklärt der Kunde sein Einverständnis, die geltenden AGBs des jeweiligen Shop-Systems zu akzeptieren und die jeweiligen Zahlungsbedingungen anzuerkennen. Dies gilt in so weit, dass die AGBs des Anbieters nicht gegen geltendes Recht verstoßen.
17. peach & pepper behält sich vor, Abschlagszahlungen im Angebot zu verankern. Diese richten sich nach Art und Umfang der beauftragten Leistung. Die jeweiligen Beträge und Zahlungsbedingungen werden im entsprechenden Vertrag festgehalten.
18. Zur Begleichung offener Forderungen gegenüber dem Kunden ist peach & pepper dazu berechtigt, Dritte mit der Wahrung dieser Rechte zu beauftragen. Die anfallenden Kosten hierfür trägt der Kunde / Schuldner selbst. Die Höhe der jeweiligen Kosten ergibt sich aus den geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Dritten.
19. Stehen gegen den Kunden mehrere offene Forderungen aus, so ist peach & pepper trotz abweichender Bestimmung des Kunden berechtigt, Zahlungen zunächst auf die älteren Schulden des Kunden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist peach & pepper berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und anschließend auf die Hauptforderung anzurechnen. Der Kunde wird über die erfolgte Anrechnung von peach & pepper schriftlich informiert.
20. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn der Gegenanspruch unbestritten, anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist.
21. Bei Zahlungsverzug ist peach & pepper vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß §§ 288 Abs. 2, 247 Abs. 8 BGB zu berechnen und Mahngebühren vom Schuldner zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch peach & pepper ist berechtigt.
V BONITÄT
22. Zum Zweck der Prüfung der Bonität des Kunden (nur bei Kauf auf Rechnung) ist peach & pepper berechtigt, bei Wirtschaftsauskunfteien Auskünfte über personenbezogene Daten einzuholen und zu verarbeiten, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von peach & pepper erforderlich ist und dadurch schutzwürdige Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden. Die hierbei übermittelten Daten werden ausschließlich zu diesem Zweck genutzt und verarbeitet. Der Kunde kann bei der jeweiligen Wirtschaftsauskunft eine Auskunft über die ihn betreffenden gespeicherten Daten erhalten.
23. Die Einwilligung kann jederzeit durch den Kunden widerrufen werden. peach & pepper behält sich vor, nach einem Widerruf ausschließlich per Vorkasse zu liefern.
24. Der Kunde willigt ein, dass peach & pepper bei der jeweiligen Wirtschaftsauskunft Auskünfte über ihn einholt, sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten übermittelt. Nach dem Bundesdatenschutzgesetz dürfen diese Meldungen nur erfolgen, soweit dies nach Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist.
VII AUSFÜHRUNG UND LIEFERUNG
28. Der Beginn der Arbeiten ergibt sich aus dem jeweilig geschlossenen Werkvertrag zwischen peach & pepper und dem Kunden. Werden verbindliche Fertigungstermine vereinbart, so sind diese als solche deutlich zu kennzeichnen. Der Auftraggeber ist im Nachhinein zur Abnahme der in Auftrag gegebenen und ordnungsgemäß hergestellten Ware verpflichtet.
29. Alle an den Waren befindlichen oder im Angebot/Vertrag angegebenen Größenangaben entsprechen den jeweils aktuellen Größentabellen, welche auf unserer Webseite zum Download bereit stehen. Sollten im jeweiligen Angebot Maße angegeben sein, so gelten diese.
Bei Maß- und Sonderanfertigungen gelten alle mit dem Kunden vereinbarten Maße und Eigenschaften sowie Modellskizzen als Bestandteile des Werkvertrages.
30. Die angegebene Lieferzeit stellt nur einen Näherungswert dar und ist nicht verbindlich, es sei denn, dass ein bestimmter Liefertermin ausdrücklich als verbindlich zugesagt ist.
31. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung. Bei Lieferung „ab Werk“ ist maßgeblich für die Einhaltung der Lieferfrist die Meldung der Versand- bzw. Abholbereitschaft.
32. Der Kunde ist zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt, wenn peach & pepper die Nichteinhaltung der Lieferfristen zu vertreten haben und der Kunde erfolglos eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.
VIII VERPACKUNG UND VERSAND
33. Wurde nicht ausnahmsweise etwas anderes ausdrücklich vereinbart, erfolgt der Versand nur gegen Vorauskasse. Eine Auslieferung findet mithin erst nach geleisteter Zahlung statt.
34. Der Versand der Ware erfolgt durch den innerhalb des Bestellvorgangs angegebenen Lieferdienst. Bei Nichtvorliegen entsprechender Vereinbarungen, steht es peach & pepper frei, Versandart, Versandweg und das mit dem Versand zu beauftragende Transportunternehmen in eigenem Ermessen zu bestimmen.
IX TRANSPORTSCHÄDEN
35. Der Kunde verpflichtet sich, Transportschäden unverzüglich an peach & pepper zu melden und bei einer möglichen Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem betreffenden Transportunternehmen bzw. der Transportversicherung nach besten Kräften zu unterstützen.
36. Der Kunde verpflichtet sich, dem Transportunternehmen einen Verlust oder eine Beschädigung der Ware unmittelbar bei Ablieferung anzuzeigen, soweit dies äußerlich erkennbar ist; die Verpackung ist aufzubewahren. Ist der Verlust oder die Beschädigung äußerlich nicht erkennbar, verpflichtet sich der Kunde, dies innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung dem Transportunternehmen, sowie peach & pepper anzuzeigen.
X EIGENTUMSVORBEHALT
37. Ist der Kunde Verbraucher, bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von peach & pepper.
38. Bei Verträgen mit Unternehmern behält peach & pepper das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen vor. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.







