Ankündigung
Seit einigen Jahren bin ich dem Hobby "Kartenkunst" verfallen. Noch länger mache ich Handarbeiten, vor allem Häkeln fasziniert mich.
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Karin am 20. Jun 2019
5 von 5 SternenSehr schöne Karte zur Einschulung meiner Enkeltochter. Schnelle Lieferung, sehr guter Kontakt. Alles Bestens, gerne wieder. Vielen Dank. LG Karin
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Karin am 11. Jan 2019
5 von 5 SternenBearbeitung und Versand supi fix,Karte schön gefertigt,bin sehr zufrieden,DANKESCHÖÖÖN!!!
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Ich betreibe kein Gewerbe im rechtlichen Sinn ("Gewerbetreibender ist, wer ein Gewerbe betreibt. Ein Gewerbe im Sinne des Handelsgesetzbuches betreibt, wer nachhaltig und selbständig mit Gewinnerzielungsabsicht eine wirtschaftliche Tätigkeit betreibt"). Das Veräußern der von mir gefertigten Bastel- und Handarbeiten fällt unter den Begriff "Liebhaberei" des § 2 EStG (*Der Lebensunterhalt wird dauerhaft aus anderen Einkünften - aus einer anderen selbstständigen oder festangestellten Tätigkeit - finanziert. *Obwohl dauerhaft Verluste entstehen, wird die Tätigkeit nicht aufgegeben oder anders ausgerichtet. *Auf Dauer ist nicht abzusehen, dass irgendwann die Summe der Einnahmen die Summe der insgesamt getätigten Ausgaben überschreiten wird.)
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